gesetzliche Berufsbezeichnung, sowie der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
Heilpraktiker/Bundesrepublik Deutschland
berufsrechtliche Regelung und Zugang zu diesen Regelungen
Heilpraktikergesetz (HeilprG, BGBl. III 2122-2) - Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung. Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV1, BGBl. III 2122-2-1). Die Gesetze können auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz eingesehen werden: www.gesetze-im-internet.de
zuständige Aufsichtsbehörde mit Postadresse
Landratsamt Erding, Abt. Gesundheitswesen, Bajuwarenstr. 3, 85435 Erding, Tel. 08122/581430, Fax: 08122/581431
behördliche Zulassung
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, erteilg durch das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen am 19.12. 2000
zuständige Finanzbehörde
Finanzamt München II/III; 80269 München
Angabe über eine eventuelle Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14a oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
nach §4, Nr. 14a von der Umsatzsteuer befreit